Lunatummalazie (Mondbeintod) als Unfallfolge
Bei dem Mondbeintod handelt es sich um eine aseptische Nekrose des Mondbeines. Hierbei stirbt das Mondbein langsam, allmählich stadienhaft ab.
Synonyme für den Mondbeintod sind: Mondbeinnekrose, Lunatummalazie, Morbus Kienböck.
Das Mondbein (M) ist einer von 8 Handwurzelknochen. Das Mondbein stellt ein ungemein wichtiger Bauteil im Gefüge des Handgelenkes dar.
Viele Untersuchungen legen als Entstehungsursache eine gestörte arterielle oder venöse Durchblutung des Mondbeins nahe. Hierbei ist auffallend, dass bestimmte anlagebedingte Veränderungen, wie zum Beispiel die Verkürzung der Elle (Minusvariante der Elle) zu einer größeren Entstehungswahrscheinlichkeit des Mondbeintodes beitragen.
Rund 8 % aller Mondbeine werden von nur einen Blutgefäß versorgt
nebenstehende Abb. zeigt einen solches nur von einem von der Beugeseite herkommenden Gefäß.
Der Pfeil in nebenstehender Abb. zeigt eine fortgeschrittene Lunatummalazie (Mondbeintod)
Bitte beachten Sie die ausgeprägte Längendifferenz zwischen Speiche und Elle. (Sogn. Minusvariante der Elle)
Ein Beispiel aus der Gutachterpraxis:
Beim Heraufgehen einer Treppe stolpert die Patientin. Der Sturz auf die Treppenstufe wird mit der ausgestreckten Hand abgefangen. Am Abend des Unfalltages entstehen im Handgelenk Schwellung und zunehmende Beschwerden.
Das Röntgenbild 3 Tag nach dem Unfall ist unauffällig, das Kernspintomogramm nach 14 Tagen zeigt einen Mondbeintod:
Der Pfeil zeigt das Mondbein.
Die schlechte Durchblutung ist im Vergleich mit den anderen Knochen gut zu erkennen
An den ärztlichen Gutachter wird die Frage gestellt, ob ein Zusammenhang mit dem Sturz auf der Treppe und dem nachgewiesenen Mondbeintod besteht.
Die folgenden Seiten, sollen darlegen, welche Überlegung der ärztliche Gutachter anzustellen hat, um einen Zusammenhang entweder als wahrscheinlich oder als nicht wahrscheinlich zu werten.
in Kürze:
Der Mondbeintod (Lunatummalazie) ist eine Nekrose des Mondbeines.
Meist entsteht der Mondbeintod aus „innerer“ Ursache.
Im Hinblick auf die Begutachtung ist jedoch ein Mondbeintod:
als Unfallfolge
oder
als Folge einer Berufskrankheit nach BK-2103 möglich